Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.
Achtung: Sie können mit dem Vorhaben nach Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags bei der zuständigen Stelle auf eigenes Risiko beginnen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangsstempels. Bei einem zulässigen vorzeitigen Vorhabensbeginn gelten die Vergabevorschriften ab Zulassung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, soweit er nicht durch die Förderzusage der L-Bank begründet wird.