Sie müssen sich bei der KSK anmelden.
Nutzen Sie dafür den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz". Wenn die KSK Ihnen bereits eine Abgabenummer mitgeteilt hat, nutzen Sie den "Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte " für die Entgeltmeldung.
Hinweis: Vergessen Sie nicht, Ihre Abgabenummer anzugeben, falls Sie bereits bei der KSK registriert sind.
Die Formulare finden Sie auf den Internetseiten der KSK. Den Anmelde- und Erhebungs- beziehungsweise Meldebogen müssen Sie schriftlich an die KSK senden oder Sie nutzen das Online-Meldeverfahren.
Nach Eingang Ihrer Angaben prüft die KSK, ob Sie abgabepflichtig sind. Falls Sie abgabepflichtig sind, berechnet sie die Künstlersozialabgabe. Als Basis dienen die von Ihnen gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz wird jährlich durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung festgesetzt.
Entgelte sind:
- Zahlungen an selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen für eine künstlerische oder publizistische Leistung
- Zahlungen an Künstler oder Künstlerinnen beziehungsweise Publizisten oder Publizistinnen, die als Gewerbetreibende, Einzelunternehmer oder Personengesellschaften (z.B. GbR) am Markt auftreten.
Nicht zu den Entgelten gehören Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH).
Abgabepflichtige Entgelte sind u.a.
- Honorare,
- Lizenzen und
- sämtliche Auslagen (z.B. Telefonkosten) und Nebenkosten (z.B. für Material), die Sie dem Künstler oder der Künstlerin beziehungsweise der Publizistin oder dem Publizisten vergüten.
Sie erhalten einen gesonderten Bescheid. Darin steht auch, ob Sie Beträge monatlich im Voraus zahlen müssen.