Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit.
Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden, zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Beachten Sie folgende Besonderheiten:
- Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Freiwilligendienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
- ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)