Sie können selbst wählen, von welcher fachkundigen Stelle Sie das Zertifizierungsverfahren durchführen lassen wollen.
Vor Beginn des Prüfverfahrens schließen Sie mit dieser einen Vertrag ab, in dem Sie zusammen die genauen Bedingungen des Verfahrens festlegen. Das sind beispielsweise die erforderliche Unterlagen, Beginn und Dauer des Verfahrens und die Kosten. Klären Sie auch direkt mit der fachkundigen Stelle, welche Angaben und Nachweise Ihr Antrag enthalten muss.
Üblicherweise trifft die fachkundige Stelle eine Auswahl aus Ihrem Weiterbildungsangebot und überprüft und bewertet diese Weiterbildungsmaßnahmen stellvertretend für Ihr Gesamtangebot. Sie entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Prüfung des Angebots. Gibt Sie dem Antrag statt, erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde.
Einmal jährlich wird die fachkundige Stelle Ihr System zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung überprüfen. Änderungen Ihres Angebots müssen Sie der fachkundigen Stelle sofort mitteilen.